
Wir freuen uns auf euch!
Anmeldung
Geburtsvorbereitung
Falls ihr Interesse an einem Platz in unserem Geburtsvorbereitungskurs habt, meldet euch gerne hier an.
Mit der Anmeldung über folgendes Terminportal erklärt ihr euch mit den unten aufgeführten AGBs einverstanden.
AGB zu Geburtsvorbereitungskursen von Hebamme Cosima Theisohn
1. Die Kurse finden zu den bei der Anmeldung angegebenen Zeiten statt.
Wenn die erforderliche Mindestanzahl an Teilnehmer*innen (3 Teilnehmer*innen) nicht erreicht ist, kann der Kurs bis zu einer Woche vor dem eigentlichen Kursbeginn durch die Hebamme abgesagt werden.
2. Die Anmeldung erfolgt online (www.hebammenleaundcosima.de) über das dafür vorgesehene Formular. Zur Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich.
3. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich.
4. Die Kursgebühr wird nach Ende des Kurses bezahlt. Eine Rechnung wird im Nachhinein gestellt.
5. Bei einer späteren Absage als 2 Wochen vor Kursbeginn wird die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für die Begleitpersonenpauschale.
6. Die Kursgebühren für wahrgenommene und entsprechend durch Unterschrift quittierte Kursstunden werden bei gesetzlich Versicherten von der Hebamme über die Abrechnungszentrale für Hebammen (AZH)direkt mit der Krankenkasse der Versicherten abgerechnet. Versäumte Kursstunden können nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden und sind von der Teilnehmerin selbst zu bezahlen. Dabei wird der Teilnehmerin derselbe Satz in Rechnung gestellt, der auch für die reguläre Teilnahme berechnet worden wäre. Bei gesetzlich Versicherten sind das z.Z. 8,36 € pro 60 Minuten. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgt. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Eine vorzeitige Kündigung vor Ende des Kurses, gleich aus welchen Gründen, ist nicht möglich. Auch auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach §§ 626, 627 BGB verzichtet die Teilnehmerin ausdrücklich.
7. Für die Garderobe und (Wert-) Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Eine Haftung bei Beschädigung von Privateigentum wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
8. Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, es sei denn es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.